Patienteninformationen

Wichtiges und Wissenswertes für unsere Patienten.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie Ihren Termin ganz einfach telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.

Tarminabsage

Terminabsage

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage.
So ermöglichen Sie anderen Patienten eine zeitnahe Behandlung.

Zuzahlung

Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte leisten eine vorgeschriebene Zuzahlung gemäß Heilmittelrichtlinie.
Gerne informieren wir Sie vorab über die entstehenden Kosten.

Logo

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Behandlungen, Abläufe und organisatorischen Themen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne persönlich an – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Terminvereinbarung

Telefonisch oder persönlich vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie garantiert zurück!

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Unentschuldigt versäumte Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen in Höhe von  17,00 € in Rechnung stellen.

Behandlung

Zu Ihrem Behandlungstermin bringen Sie bitte ein großes und ein kleines Handtuch mit.  Wir erfragen alles Notwendige über Ihre Erkrankung bzw. Ihre aktuellen Beschwerden. Wir informieren Sie über Ihre Behandlung und beantworten gerne Ihre Fragen.

Zuzahlung

Derzeit beträgt die Zuzahlung für Heilmittel 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung sowie 10 % je Behandlung. Diese Gebühren werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine Zusatzeinnahmen für die Praxis.

Die Höhe der Zuzahlung berechnet sich auf der Basis des Wertes der Verordnung. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung dieser Zuzahlung.

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, gilt dies auch bei der Inanspruchnahme von Physiotherapie. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell bis zum 18. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.

Selbstzahlerleistungen

Ohne ärztliche Verordnung können Sie alle von uns erbrachten Leistungen auch Privat oder „Grünem Rezept“ in Anspruch nehmen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag zu Ihrer Beweglichkeit und Ihrer Gesundheit leisten. Sie können in unserer Praxis auch Geschenk-Gutscheine für alle Therapieformen erwerben.

„Der größte Reichtum ist die Gesundheit.“
||
„Die natürliche Heilkraft in jedem von uns ist die größte Kraft zur Wiederherstellung der Gesundheit.“